Allgemeine Geschäftsbedingungen Okoa GmbH

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für sämtliche Aufträge bindend, die von Auftraggebern an die Okoa GmbH (im Folgenden als “Okoa” bezeichnet) erteilt werden. Diese AGB gelten zeitlich unbegrenzt und erstrecken sich auch auf alle nachfolgenden Aufträge. Die jeweils aktuelle und verbindliche Version der AGB ist auf der Website www.okoa.ch einsehbar.

 

Etwaige AGB des Auftraggebers, die diesen AGB von Okoa entgegenstehen, sind nur gültig, wenn Okoa ihnen schriftlich zugestimmt hat.

 

Wo immer möglich, sollten der Kunde und Okoa für jeden Projektauftrag eine Offerte abschließen. Diese AGB sind integrierter Bestandteil eines jeden Kunden-Projektes, wobei schriftliche Vereinbarungen in der Offerte im jeweiligen Projekt Vorrang vor diesen AGB haben.

 

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag erteilt und Okoa den Auftrag annimmt. Bei mündlicher Auftragserteilung gilt der Vertrag als geschlossen, es sei denn, der Kunde erhebt innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich oder per E-Mail Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung von Okoa. Wird Okoa beauftragt, umfangreiche Abklärungen oder Konzepte im Rahmen einer Konzeptphase oder Ausschreibung durchzuführen, informiert Okoa den Kunden über mögliche Entschädigungen und legt dem Kunden ein Angebot vor. Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich oder per E-Mail Widerspruch gegen das Angebot von Okoa erhebt.

 

Budget, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Okoa erstellt ein Budget, das Bestandteil des Auftrags ist. Das Budget kann externe Kosten sowie Leistungen der Agentur enthält. Darin kann auch eine Projektreserve enthalten sein. Wenn absehbare Mehrkosten anfallen, informiert Okoa den Kunden über diese. Falls der Kunde nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich oder per E-Mail Widerspruch erhebt, gelten diese an genehmigt.

 

Die Vergütung richtet sich nach der in der Offerte festgelegtem Budget und wird in der Regel von Okoa nicht überschritten. Die Agentur-Leistungen von Okoa werden gemäss den festgelegten Punkten in der Offerte erbracht. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten gewährte Rabatte ausschließlich für das jeweilige Projekt.

 

Standardmässig basiert die Zusammenarbeit von Okoa und dem Kunden stets auf einem definierten Budget mit Offerte. Nur auf expliziten Wunsch und Ausnahmefällen erfasst Okoa die erbrachten Leistungen mithilfe eines internen Zeiterfassungstools und stellt sie dem Kunden jederzeit auf Anfrage zur Verfügung.

 

Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Projektumfang und das Budget hinausgehen, werden dem Kunden zusätzlich zur ursprünglich vereinbarten Entschädigung in Rechnung gestellt. Okoa stellt die Vergütung bei grösseren Projekten (ab 15’000CHF) ab Projektbeginn in regelmäßigen Abständen in Rechnung. Nach Abschluss des Projekts erfolgt die Schlussrechnung.

 

Okoa behaltet sich das Recht vor, bei grösseren Projekten (ab 15’000) 50% des Gesamtbetrages als Vorauszahlung vorgängig in Rechnung zu stellen. Nach Abschluss des Projekts erfolgt die Schlussrechnung.

 

Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage netto ab Rechnungseingang beim Kunden.

 

Bei Nichtbeachtung der vereinbarten Zahlungsbedingungen behält sich Okoa das Recht vor, die Arbeiten für das betreffende Projekt einzustellen. Okoa lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die durch die Einstellung der Arbeiten aufgrund von Zahlungsverzögerungen entstehen.

 

Im Falle von Zahlungsverzögerungen kann Okoa ab dem Fälligkeitsdatum ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent verlangen.

 

Urheber-, Nutzungs- und sonstige Rechte

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart und gegen angemessene Vergütung, liegen sämtliche Rechte an den von Okoa erstellten Arbeitsergebnissen und vorvertraglichen Ergebnissen (wie Grafiken, Logos, Designs, Entwürfe, Präsentationen, Vorlagen, Skizzen, Layouts, Konzepte und kreative Ergebnisse) bei Okoa.

 

Der Kunde erwirbt ein nicht ausschließliches Recht, die Arbeitsergebnisse von Okoa zur Fertigstellung des jeweiligen Projekts (mit entsprechenden inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Einschränkungen) zu nutzen.

 

Für jede Nutzung außerhalb des Vertragszwecks muss der Kunde die Zustimmung von Okoa einholen und Okoa angemessen entschädigen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, Okoa alle notwendigen Daten (z. B. Bilder, Logos, Schriften, Anleitungen usw.) und Materialien zur Verfügung zu stellen. Der Kunde garantiert, über sämtliche Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen und gewährt Okoa ein kostenloses Nutzungsrecht zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wenn Okoa aufgrund einer unberechtigten Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden Rechte Dritter verletzt, ersetzt der Kunde Okoa in vollem Umfang den entstandenen Schaden.

 

Für alle immateriellen oder sonstigen Konflikte, die im Rahmen des Auftrags entstehen, trägt der Kunde die volle Verantwortung und Haftung. Insbesondere obliegt es dem Kunden, erforderliche rechtliche Abklärungen oder Absicherungen vorzunehmen. Der Kunde befreit Okoa in jedem Fall von jeglicher Haftung und Ansprüchen, die sich aus von Dritten getroffenen Aussagen oder Einschätzungen ergeben und auf die der Kunde vertraut hat.

 

Sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich anders gewünscht, behält sich Okoa das Recht vor, die erbrachten Leistungen im eigenen Portfolio zu verwenden.

 

Eigentumsvorbehalt

Alle von Okoa hergestellten oder von Dritten beschafften Sachleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung durch den Kunden im Eigentum von Okoa.

 

Gewährleistung

Okoa verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse des Kunden auszuführen. Okoa ist ebenfalls verpflichtet, die Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen, auszubilden und fachmännisch arbeiten zu lassen und ihre Arbeit zu überwachen.

 

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Okoa nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermäßige Beanspruchung oder extreme Umgebungseinflüsse. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. 9 gehen den Gewährleistungsansprüchen vor.

 

Abnahme von Leistungen und Arbeitsergebnissen

Alle von Okoa erbrachten, abgeschlossenen und dem Kunden bekannten Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen vom Kunden überprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, auch wenn der Kunde die Überprüfung unterlässt. Die Abnahme kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

 

Der Kunde verpflichtet sich den Umständen entsprechend an der Produktion mitzuwirken und erforderliche Mitwirkungshandlungen bzw. Ressourcen (Requisiten, Geräte, Produkte, Daten, Informationen, Termine, Organisation etc.) rechtzeitig zu erledigen bzw. zur Verfügung zu stellen. Bei einer Verzögerung der Produktion durch mangelnde Mitwirkung des Kunden, kann Okoa jederzeit eine Vorauszahlung / Teilzahlung von bis zu 50% des Gesamtpreises verlangen

 

Okoa liefert in der Regel keine originalen, editierbaren Projektdaten an den Kunden, sondern lediglich Endformate. Die Endformate sind auf das jeweilige Projekt zugeschnitten und mit dem Kunden abgesprochen. Eine Herausgabe der originalen, editierbaren Projektdaten wäre nur möglich über eine separate Vergütung im Rahmen eines Buyouts.

 

Leistungen Dritter

Okoa erbringt die zur Realisierung von Projekten erforderlichen Leistungen entweder eigenständig oder durch Hinzuziehen von Dritten. Wenn möglich, greift Okoa auf bewährte und verlässliche Partner zurück. Die Auswahl der Drittanbieter erfolgt sorgfältig, und diese sind gegebenenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet. Okoa ist berechtigt, die für das Projekt von Dritten bezogenen Leistungen im Auftrag des Kunden zu bestellen.

 

Die spezifischen AGB und Vertragsbedingungen der beteiligten Dritten gelten zusätzlich zu diesen AGB für die jeweiligen Projekte, sofern der Kunde über die Hinzuziehung der Dritten informiert wurde.

 

Haftung

Sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, haftet Okoa nicht für jegliche Schäden. Okoa weist den Kunden auf eventuelle rechtliche Bedenken bei der Umsetzung des Projekts hin. Alle Aktionen können im Namen des Kunden durchgeführt werden. Die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

Der Kunde haftet für Schäden an Okoas Material, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.

 

Falls Okoa aufgrund verspäteter Bereitstellung von Informationen und/oder Waren durch den Kunden oder aufgrund der Unmöglichkeit, den Kunden zu erreichen, keine Leistungen erbringen kann oder dies nicht rechtzeitig tun kann, trägt der Kunde den daraus resultierenden Schaden. Etwaige Zusatzkosten, die für Okoa entstehen, werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

 

Geheimhaltung

Die Parteien tauschen im Rahmen ihrer möglichen Zusammenarbeit Informationen aus, darunter möglicherweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Beide Parteien sind zur Geheimhaltung verpflichtet, insbesondere in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Auf Anfrage des Kunden ist Okoa bereit, eine separate Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Exklusivität

Sofern keine schriftliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht, ist Okoa berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein.

 

Formvorschriften

Änderungen oder Ergänzungen von zwischen dem Auftraggeber und Okoa abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf die Schriftform. E-Mails werden der Schriftform gleichgestellt.

 

Weitere Bestimmungen

Okoa behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Okoa ist verpflichtet, etwaige Änderungen während laufender Projekte rechtzeitig und angemessen mitzuteilen. Ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Bekanntgabe oder spätestens bei einer Folgebeauftragung gelten die Änderungen als genehmigt.

 

Im Falle eines Widerspruchs gelten die “alten” AGB nur bis zur Beendigung des aktuellen Projekts.

 

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung eines Vertrags zwischen Okoa und dem Kunden oder dieser AGB beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Auftrag an Okoa gilt ausschließlich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Gerichte in Zürich, Schweiz, sind ausschließlich zuständig, sofern das Gesetz keinen anderen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Okoa GmbH, Version vom 27. Oktober 2023.